AGB
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Mobilen Hundeschule „enJOY“ (Im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (Im Folgenden: Kunde).
1. Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule enJOY (im Folgenden: „Hundeschule“) gelten für sämtliche Veranstaltungen der Hundeschule enJOY. Im Einzelfall zwischen der Hundeschule und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu Kursen, Seminaren, Einzel- und Gruppenstunden oder anderen Angeboten der Hundeschule ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Mit der schriftlichen (Fax, E-Mail, Brief), telefonischen oder mündlichen Anmeldung und Terminvereinbarung bietet der Teilnehmer der Hundeschule enJoy den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und verpflichtet sich, am entsprechenden Angebot teilzunehmen, sowie die fälligen Leistungsgebühren fristgerecht laut Anmeldeformular zu bezahlen.
Telefonische Voranmeldungen werden erst wirksam, sobald der Teilnehmer die schriftliche Anmeldung durch Zusendung des ausgefüllten Anmeldeformulars abgegeben hat und diese durch die Hundeschule enJoy bestätigt wurde. Durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. durch eine schriftliche Anmeldung per E-Mail, Brief oder durch telefonische Terminabsprachen, erkennt der Teilnehmer diese AGB als Vertragsbestandteil an.
Der Vertrag kommt mit Zugang der Terminbestätigung beim Kunden zustande, welche alle wesentlichen Angaben über die gebuchte Veranstaltung enthält. Die Terminbestätigung kann per Post oder E-Mail übersandt werden.
Anmeldungen zu Veranstaltungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern die Anmeldefrist abgelaufen oder die maximale Teilnehmerzahl überschritten ist, kann eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht garantiert werden. Minderjährige ab 14 Jahren können an den Veranstaltungen teilnehmen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme erforderlich. Die Teilnahme von Minderjährigen zwischen 14 und 16 Jahren ist nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen zulässig.
3. Gegenstand unserer Leistungen
Gegenstand der Leistungen ist die Durchführung von Trainingskursen, Workshops, offenen Gruppen und Individualtrainings für Hundehalter und Hunde, sowie dem stationären Training (ein Hund wird zum Training gebracht und vom Trainer selbst trainiert ohne Beisein des Hundebesitzers). Gegenstand und Umfang unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der Buchungsbestätigung.
Eine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles kann die Hundeschule enJOY nicht übernehmen. Ein Erfolg des Trainings kann nach dem Besuch von Trainingskursen, Workshops und Seminaren nicht vorausgesetzt werden, sondern erfordert die richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge und hängt damit maßgeblich vom Teilnehmer ab.
4. Zahlung
Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung ist nach Zugang der Buchungs- bzw. Terminbestätigung und Rechnung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Gebühr für das vertraglich festgehaltene Angebot ist auch dann fällig, wenn kein Erfolg erzielt werden konnte.
Bei der Buchung einer Ausbildung durch die Hundeschule enJOY für einen Hund , ist die Gebühr nach Abschluss der Ausbildung zu zahlen. Sollte die Ausbildung von Seiten des Hundebesitzer bzw. Eigentümer vorzeitig beendet werden (z.B.Verkauf des Hundes, Tier verstorben, oder ähnliches), so ist die Ausbildungsgebühr dennoch zu 70% zu begleichen. Die Ausbildungsgebühr ist auch bei einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Prüfung im vollen Umfang zu begleichen.
5. Leistungsänderungen
Wesentliche Änderungen des Inhalts der Veranstaltungen, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und von der Leistungsbeschreibung und Buchungs – bzw. Terminbestätigung der Veranstaltung abweichen, sind nur zulässig, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eine Änderung der Veranstaltungszeiten bleibt vorbehalten.
Im Fall der Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder der Veranstaltungszeit teilen wir dies dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit.
Im Fall einer wesentlichen Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder einer Änderung der Veranstaltungszeiten ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann sein Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Änderung gegenüber der Hundeschule
enJOY in Textform schriftlich oder per E-Mail) geltend machen.
Hundeschule enJoy
Marta Kossowski
Im Wiesengrund 16
64665 Alsbach-Hähnlein
Telefon 0049 176-64982278
Im Fall des Rücktritts wegen einer wesentlichen Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder einer Änderung der Veranstaltungszeiten entfällt unser Anspruch auf die Teilnahmegebühr ab dem Zeitpunkt des Rücktritts für die Zukunft. Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird dem Kunden zurückerstattet. Bei mehrtätigen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf die Teilnahmegebühr zeitanteilig für die Zukunft.
6. Kündigung / Rücktritt durch den Teilnehmer
Die Kündigungsfrist für offene Trainingsgruppen und Einzeltraining beträgt bei Einzelzahlung 24 h vor stattfinden der Stunde. Bei Kauf von Trainingskarten (5er oder 10er Karten) bedarf es keiner Kündigung, diese verliert automatisch ihre Gültigkeit zum bei Kauf bestätigten Ablaufdatum.
Bei Gruppen und Kursen ist der Kunde berechtigt, von gebuchten Veranstaltungen jederzeit zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Hundeschule enJOY unter folgender Anschrift zu erklären:
Hundeschule enJoy
Marta Kossowski
Im Wiesengrund 16
64665 Alsbach-Hähnlein
Telefon 0049 176-64982278
Wir empfehlen dem Kunden, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären.
Bei Rücktritt von einem Workshop oder Kurs erstatten wir dem Kunden bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr zurück, bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr, bei Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Teilnahmegebühr. Bei Rücktritt innerhalb weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat
der Kunde die volle Teilnahmegebühr zu zahlen; es erfolgt keine Rückerstattung.
Bei individuellen Einzeltrainingsterminen, geführten Spaziergängen, geführten Ausflügen und PLAUSCHline – Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr bei einer Absage bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe zu zahlen.
Auf Wunsch des Kunden nimmt die Hundeschule enJOY, soweit Alternativtermine angeboten und noch Plätze verfügbar sind, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Umbuchung vor. Für eine Umbuchung wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 25,- Euro in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen. Die Hundeschule enJOY kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn der teilnehmende Hund den Anforderungen von Hundeschule enJOY nicht genügt oder mit seiner Teilnahme gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verstoßen würde.
7. Absage von Veranstaltungen durch die Hundeschule enJOY bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird eine in der Beschreibung der Veranstaltung auf der Homepage die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Hundeschule enJOY berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. In diesem Fall werden diejenigen Kunden unverzüglich
informiert, die diese Veranstaltung bereits gebucht haben.
Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird dem Kunden in diesem Fall in voller Höhe zurück erstattet.
8. Absage von Veranstaltungen durch die Hundeschule enJOY bei höherer Gewalt
Muss eine Veranstaltung aus nicht vorhersehbaren und nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von der Hundeschule enJOY liegenden Gründen (höhere Gewalt, wie insb. Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien) kurzfristig abgesagt werden, wird dies dem Kunden so früh wie möglich mitgeteilt.
In diesem Fall erhält der Kunde nach seiner Wahl eine Gutschrift der Teilnahmegebühr für einen anderen Termin oder Erstattung der Teilnahmegebühr oder die Option das Angebot online wahrzunehmen, sofern dies möglich ist.
9. Pflichten der teilnehmenden Hundehalter bzw. Hunde-Haftpflichtversicherung
Kunden, die mit ihren Hunden an von der Hundeschule enJOY organisierten Veranstaltungen teilnehmen, tragen die Verantwortung für sich und ihre Hunde. Jeder Hundehalter muss auf Verlangen gegenüber der Hundeschule enJOY nachweisen, dass für den teilnehmenden Hund in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine Haftpflichtversicherung besteht.
Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor
Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Über die Läufigkeit einer Hündin hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Während der Veranstaltungen haben die Teilnehmer den Anweisungen des Seminarleiters oder Trainers Folge zu leisten. Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese einer anderen Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen.
Raufende Hunde können unter Umstände Spannungen im Rudel verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herausnehmen. Die Hundeschule enJOY ist dazu berechtigt, das Mitführen und im Training zu nutzende Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. abzulehnen. Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.
In bestimmten Situationen ist es erforderlich, die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer, Jogger, etc., sind solche Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann. In Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, um Unfallrisiken auszuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Regeln – insbesondere auch behördliche Anordnungen über Leinenzwang – zu beachten und Anweisungen von der Hundeschule enJOY unverzüglich nachzukommen.
10. Impfungen/Chippflicht; zur Teilnahme an Veranstaltungen zugelassene Hunderassen
Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen von der Hundeschule enJOY ist, dass die teilnehmenden Hunde gesund, geimpft – insbesondere gegen Tollwut – und entwurmt sind. Ferner sollte jeder teilnehmende Hund geimpft sein, gegen: Parvovirose, Zwingerhusten, Staupe, Hepatitis, Leptospirose.
Ein Hund ist „gesund“, wenn er kein Fieber hat, über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten verfügt, keine Auffälligkeiten zeigt, keine ansteckenden Krankheiten hat sowie körperlich und geistig in der Lage ist, mindestens die jeweils für die Veranstaltung angegebene Kilometer-Leistung zu erbringen. Chronische Erkrankungen des teilnehmenden Hundes sind der Hundeschule enJOY vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, Hunde bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, bei der Veranstaltung den Heimtierausweis bzw. den Impfpass und eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund mitzuführen.
Sollte der Hund unterschiedliche Besitzer und Eigentümer haben, so ist dies auf dem Anmeldeformular zu vermerken und von entsprechenden Personen zu unterschreiben.
Vorzugsweise sollte der Hund, mit einem Mikrochip/und/oder entsprechender Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr gekennzeichnet sein. Das Benutzen von Würgehalsbändern ohne Stopper, Stromhalsbändern oder sonstige aversive Methoden o.ä. ist auf unseren Veranstaltungen nicht zulässig.
Aggressive und unverträgliche Hunde sind nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule enJOY unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Kunde die alleinige Haftung übernimmt und die Hundeschule enJOY von jeglicher Haftung als Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund,
freistellt.
Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer eingestuft sind, ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und uns vorzulegender Wesenstest des Hundes sowie die Begleitung des Hundes durch einen Halter oder Hundeführer, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung von der Hundeschule enJOY zulässig.
11. Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen von der Hundeschule
Während der Veranstaltungen der Hundeschule enJOY ist es den Teilnehmern grundsätzlich nicht gestattet, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zu veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall die vorherige Genehmigung der Hundeschule enJOY zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingeholt worden ist.
Die Hundeschule enJOY ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, zu verwenden und diese zu veröffentlichen, sofern in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung darauf hingewiesen wird und die Teilnehmer dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.
Ausgegebene Spielregeln / Verhaltenskodex, Unterrichts- und Seminarunterlagen, Manuskripte und Seminarinhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Hundeschule enJOY nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
12. Geheimhaltung; Datenschutz
Die Hundeschule enJOY ist verpflichtet, die persönlichen und geschäftlichen Daten der Kunden, die im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Kunde uns von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung, z.B. gegenüber Behörden, bestehen.
Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten der Kunden verarbeitet die Hundeschule enJOY unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
13. Haftung
Die Hundeschule enJOY haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet die Hundeschule enJOY nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; lediglich bei Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Hundeschule enJOY nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Hundeschule enJOY.
14. Haftungsbegrenzung; Ausschluss der Haftung für Fremdleistungen
Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf das dreifache des Veranstaltungspreises begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit darüber hinausgehende Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Hundeschule enJOY gedeckt sind. Die Hundeschule enJOY haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von der Hundeschule enJOY lediglich vermittelt werden, sofern diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung und in der Buchungsbestätigung unter Angabe des die Fremdleistung erbringenden bzw. vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, so dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von der Hundeschule enJOY sind.
15. Vertragssprache
Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.
16. Anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts findet keine Anwendung.
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie dennoch auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstellehinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Mai 2025